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   VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626   

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VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626 (https://dejure.org/2013,36035)
VG München, Entscheidung vom 06.08.2013 - M 12 K 13.30626 (https://dejure.org/2013,36035)
VG München, Entscheidung vom 06. August 2013 - M 12 K 13.30626 (https://dejure.org/2013,36035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Im Bundesgebiet geborenes Kind von Asylbewerbern; Eltern keine Asylanerkennung und keine Flüchtlingsfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565

    Äthiopische Familie; unglaubwürdiger Sachverhalt; Vater krank und nationales

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626
    Die Klägerin ist die am ... 2011 im Bundesgebiet geborene Tochter der Kläger zu 1 und 2 im Verfahren M 12 K 13.30565.

    Von einer persönlichen Anhörung im Asylverfahren konnte gem. § 24 Abs. 1 Satz 5 AsylvfG abgesehen werden, weil der Asylantrag bzw. Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für ein im Bundesgebiet geborenes Kind unter 6 Jahren gestellt wurde und der Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verfahrensakten der Eltern (M 12 K 13.30565) ausreichend geklärt ist.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und der vorgelegten Behördenakte, auch im Verfahren M 12 K 13.30565, verwiesen.

    Die von den Eltern im Verfahren M 12 K 13.30565 vorgetragenen Gründe für ihre politische Verfolgung sind unglaubhaft und können eine politische Verfolgung der Klägerin nicht begründen.

    Dasselbe gilt für die Klägerin; insoweit wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils im Verfahren M 12 K 13.30565 verwiesen.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626
    Schutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).

    Ob eine erhebliche politische Verfolgung vorliegt, ob also die Verfolgung wegen eines Merkmals i.S.v. § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen (BVerfG v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315 [334 f.]).

    Der Vorverfolgung bzw. der bestehenden Verfolgung ist die unmittelbar drohende Verfolgung gleichwertig (BVerfG v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315 [345]).

  • BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626
    Schutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).

    Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v.8.9.2011, 10 C 14.10 und v. 24.6.2008, 10 C 43.07, beide ) handelt es sich beim unionsrechtlichen Abschiebungsschutz um einen einheitlichen, nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen ist.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v.8.9.2011, 10 C 14.10 und v. 24.6.2008, 10 C 43.07, beide ) handelt es sich beim unionsrechtlichen Abschiebungsschutz um einen einheitlichen, nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen ist.
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, 94, 95; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135; Beschluss vom 21.07.1989, Buchholz a.a.O., Nr. 113).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626
    Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626
    Eine solche Gefahr kann sich aus den individuellen Lebensumständen des Schutzsuchenden ergeben; sie kann aber auch aus den Schicksalen anderer abzuleiten sein, die sich in vergleichbaren, für die Anwendung des § 60 Abs. 1 AufenthG relevanten Situationen befanden und deswegen politische Verfolgung erlitten, so dass die bisherige Verschonung des Asylbewerbers von ausgrenzenden Rechtsgutverletzungen als eher zufällig anzusehen ist (BVerfG v. 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 [231]).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626
    Schutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626
    Letztere führt dann zur Asylgewährung, wenn sich eine Gefährdung bereits so verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt rechnen muss (BVerwG v. 09.04.1991, NVwZ 1992, 270).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer

  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

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